REICHART steuerberatung
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Die richtige Vorbereitung zählt

Am Anfang steht eine Idee, dann folgt hoffentlich Ihr Erfolg. Damit das auch so kommt, müssen Sie die richtigen Vorbereitungen treffen. Bringen Sie Ihre Idee zu Papier, das Für und Wider, die Marktchancen. Überlegen Sie, welche Kunden Sie ansprechen möchten und mit welchen Mitbewerbern am Markt Sie rechnen müssen. Klären Sie den Finanzierungsbedarf für den besten Unternehmensstandort, die notwendigen Ressourcen und den Bedarf an Mitarbeitern.

Spätestens jetzt ist der richtige Zeitpunkt für eine Terminvereinbarung mit uns gekommen. Wir wissen, welche steuerlichen, sozialversicherungsrechtlichen, arbeitsrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Agenden auf Sie zukommen. Wenn Sie noch nicht sicher sind, ob der Schritt in die Selbständigkeit das Richtige ist, dann vereinbaren Sie einen Termin für eine kostenlose Erstberatung.

Die gesetzlichen Vorschriften
Die Umsetzung einer Idee, eines Projekts, erfordert meist die Erfüllung einer Vielzahl von gesetzlichen Regelungen. Diesen ist individuell, entsprechend dem künftigen Unternehmenszweck, zu entsprechen.

Die häufigsten Behördenwege:
  • Wirtschaftskammer: Formular NeuFöG in 3-facher Ausfertigung anfordern
  • Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat: Gewerbeanmeldung bei der Gewerbebehörde
  • Landesgericht: Firmenbucheintragung, falls diese gesetzlich vorgesehen (z.B. Kapitalgesellschaften) ist oder freiwillig gewünscht (z.B. eingetragenes Einzelunternehmen) wird
  • Finanzamt: Meldung der Aufnahme der Tätigkeit
  • Sozialversicherung: Meldung an die zuständige Sozialversicherung, falls Pflichtversicherung eintritt oder eine freiwillige Versicherung gewünscht ist (ansonsten Antrag auf Ausnahme aus der Pflichtversicherung)
  • Gebietskrankenkasse: Die Beschäftigung von Mitarbeitern muss vor Arbeitsantritt der Gebietskrankenkasse gemeldet werden. Wir erledigen dies gerne für Sie. Kontaktieren Sie uns bitte rechtzeitig, da bei nicht fristgerechter Anmeldung mit Strafen zu rechnen ist. Ausländische Dienstnehmer müssen über eine Beschäftigungsbewilligung verfügen, wenn sie aus Ländern, deren EU-Beitritt kürzer als 7 Jahre zurückliegt, oder aus Drittländern stammen.

Die geschäftlichen Aufzeichnungspflichten
Vorab muss geklärt sein, ob Sie für Ihre Tätigkeit Umsatzsteuer in Rechnung stellen müssen. Davon hängt unter anderem ab, wie Sie bei der Fakturierung und bei der Führung Ihrer geschäftlichen Aufzeichnungen vorzugehen haben.

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