Fast alles ist in der Gewerbeordnung geregelt
Bevor Sie starten, überprüfen Sie, ob Ihre Idee bzw. Ihr Projekt unter das Gewerberecht fällt. Denn ein nicht angemeldetes Gewerbe kann teuer werden. Bevor Sie Ihr Gewerbe anmelden, überprüfen Sie unbedingt auch, ob Sie Förderungen in Anspruch nehmen können bzw. ob Sie sich bei der Anmeldung Gebühren ersparen können (z.B. NeuFöG-Formular).
Die Gewerbeordnung unterscheidet:
- Freie Gewerbe: Kein Befähigungsnachweis erforderlich
- Reglementierte Gewerbe: Befähigungsnachweis erforderlich, der vom Gewerbeinhaber oder vom gewerberechtlichen Geschäftsführer zu erbringen ist. Bei fehlender Eigenberechtigung muss ein gewerberechtlicher Geschäftsführer im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden beschäftigt werden.
- Teilgewerbe: Mischform aus freiem und reglementiertem Gewerbe (reduzierter Befähigungsnachweis)
- Konzessionierte Gewerbe: Anzahl und Zugang begrenzt
Ausgenommen von der Gewerbeordnung (und damit von der Gewerbeanmeldung) sind:
- Neue Selbständige (z.B. Aufsichtsrat, atypisch stiller Gesellschafter, Autor, Vortragender, EDV-Dienstleister, Dolmetscher, Fremdenführer etc.)
- Freie Berufe (gesondertes Zulassungsverfahren)
- Landwirte
Beachten Sie die in der Gewerbeordnung geregelten Ausschlussgründe für den Erwerb einer Gewerbeberechtigung. Dazu zählen auch erforderliche Betriebsanlagengenehmigungen, sowie Bauauflagen und Anrainer-Rechte. Bevor Sie Ihre endgültige Standortentscheidung treffen, informieren Sie sich. Der beste Standort nützt Ihnen nichts, wenn sie keine Gewerbeberechtigung bzw. Betriebsanlagengenehmigung dafür erhalten.
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