Rechtsform: Auf den Rahmen kommt es an
Nicht nur Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung braucht eine optimale „Verpackung“, auch Ihr Geschäftsmodell. Die Wahl der richtigen Rechtsform ist grundlegend. Damit stellen Sie heute die Weichen für morgen. Die Rechtsform entscheidet über Ihren Auftritt im Rechtsverkehr, über die sozialversicherungsrechlichen Rahmenbedingungen, über Haftungsfragen und die Bedingungen für eine Beteiligung oder Betriebsübergabe.
Nicht zuletzt ist die Rechtsform auch Teil des ersten Eindrucks, den Sie bei potentiellen Geschäftspartnern hinterlassen. Es ist ein großer Unterschied, ob Sie unter dem Titel Einzelunternehmer oder GmbH firmieren. Auch das sollten Sie bei Ihrer Entscheidung mit bedenken. Natürlich ist die Rechtsform im Wege einer Umgründung zu einem späteren Zeitpunkt noch änderbar, dies ist allerdings mit nicht unerheblichen Kosten verbunden.
Es gibt kein Allgemeinrezept
Die Wahl der richtigen Rechtsform ist eine sehr individuelle. Es gibt kein Generalrezept. Viele Aspekte müssen bedacht und abgewogen werden. Grundsätzlich stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen:
Entscheidung mit großer FolgewirkungEs macht einen großen Unterschied, ob Sie als Einzelunternehmen, GmbH oder Personengesellschaft firmieren. Nicht nur der finanzielle Aufwand bei der Gründung, sondern auch die laufenden Kosten, die künftige Besteuerung, die Rahmenbedingungen für die Sozialversicherung und die persönliche Haftung der Beteiligten sind abweichend. Hier einige Beispiele:
Einzelunternehmen:
GmbH:
Personengesellschaften (vor allem OG und KG):
Nicht nur Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung braucht eine optimale „Verpackung“, auch Ihr Geschäftsmodell. Die Wahl der richtigen Rechtsform ist grundlegend. Damit stellen Sie heute die Weichen für morgen. Die Rechtsform entscheidet über Ihren Auftritt im Rechtsverkehr, über die sozialversicherungsrechlichen Rahmenbedingungen, über Haftungsfragen und die Bedingungen für eine Beteiligung oder Betriebsübergabe.
Nicht zuletzt ist die Rechtsform auch Teil des ersten Eindrucks, den Sie bei potentiellen Geschäftspartnern hinterlassen. Es ist ein großer Unterschied, ob Sie unter dem Titel Einzelunternehmer oder GmbH firmieren. Auch das sollten Sie bei Ihrer Entscheidung mit bedenken. Natürlich ist die Rechtsform im Wege einer Umgründung zu einem späteren Zeitpunkt noch änderbar, dies ist allerdings mit nicht unerheblichen Kosten verbunden.
Es gibt kein Allgemeinrezept
Die Wahl der richtigen Rechtsform ist eine sehr individuelle. Es gibt kein Generalrezept. Viele Aspekte müssen bedacht und abgewogen werden. Grundsätzlich stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen:
- Einzelunternehmer (mit oder ohne Firmenbucheintragung)
- Offene Personengesellschaft
- Kommanditgesellschaft
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- Stille Gesellschaft
- GmbH & Co KG
- GmbH & Stille Gesellschaft
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Aktiengesellschaft
Entscheidung mit großer FolgewirkungEs macht einen großen Unterschied, ob Sie als Einzelunternehmen, GmbH oder Personengesellschaft firmieren. Nicht nur der finanzielle Aufwand bei der Gründung, sondern auch die laufenden Kosten, die künftige Besteuerung, die Rahmenbedingungen für die Sozialversicherung und die persönliche Haftung der Beteiligten sind abweichend. Hier einige Beispiele:
Einzelunternehmen:
- Gründung relativ formlos
- Unbeschränkte persönliche Haftung
- Pflichtversicherung in der Gewerblichen Sozialversicherung
- Einkommensteuerpflicht (Progression, d.h. die prozentuelle Höhe der Besteuerung liegt abhängig von der Höhe des Einkommens zwischen 0% und max. 55%)
- Klicken Sie hier für Detailinformationen
GmbH:
- Gesellschaftsvertrag (notariatsaktspflichtig) und Eintragung ins Firmenbuch
- Mindest-Stammkapital € 35.000 (davon mindestens 50% eingezahlt)
- Haftet als eigenständige juristische Person und bietet damit den Gesellschaftern eine beschränkte persönliche Haftung (bei Verschulden ist aber auch eine ausgedehnte persönliche Haftung möglich, z.B. fahrlässige Krida)
- Sozialversicherung für mitarbeitende Gesellschafter (Geschäftsführer) mit Erwerbseinkünften
- Körperschaftsteuerpflicht für Gewinne (25%; Mindest-Körperschaftsteuer auch in Verlustjahren)
- Kapitalertragsteuerpflicht für Ausschüttungen (ab 2016 27,5%)
- Gründungsprivileg: Bei der GmbH wurde das Mindestkapital ab 1. März 2014 wieder auf 35.000 erhöht (und damit das Ende der „GmbH light“ besiegelt). Gründer dürfen dennoch mit einem Stammkapital von 10.000 Euro gründen (Mindesteinzahlung in diesem Fall 5.000 Euro), müssen aber im Firmenbuch als „Gründungsprivilegierte GmbH“ geführt werden. Zehn Jahre nach Eintragung im Firmenbuch endet die Gründungsprivilegierung. Spätestens dann muss die Hälfte des regulären Stammkapitals (also 17.500 Euro) einbezahlt sein. Das gilt auch für eine bereits bestehende „GmbH light“.
- Klicken Sie hier für Detailinformationen
Personengesellschaften (vor allem OG und KG):
- Unterscheidung in unbeschränkt (OG-Gesellschafter, KG-Komplementär) und beschränkt haftende Gesellschafter (KG-Kommanditist)
- Sozialversicherungspflicht bei Kommanditisten abhängig von der Mitarbeit in der Gesellschaft (Möglichkeit der Versicherung nach GSVG, ASVG oder reiner Kapitalbeteiligung ohne Sozialversicherungspflicht; je nach Ausgestaltung)
- Einkommensteuerpflicht der Gesellschafter (einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung)
- Klicken Sie hier für Detailinformationen zur OG
- Klicken Sie hier für Detailinformationen zur KG
- Klicken Sie hier für Detailinformationen zur GesBR
Firmenbuch
Eine öffentlich zugängliche Datenbank der Firmenbuch-Gerichte
Es dient der Verzeichnung und Offenlegung von Tatsachen, die nach den handelsrechtlichen Vorschriften einzutragen sind.
Im Firmenbuch werden folgende Rechtsträger eingetragen:
Eine öffentlich zugängliche Datenbank der Firmenbuch-Gerichte
Es dient der Verzeichnung und Offenlegung von Tatsachen, die nach den handelsrechtlichen Vorschriften einzutragen sind.
Im Firmenbuch werden folgende Rechtsträger eingetragen:
- Offene Gesellschaften (OG)
- Kommanditgesellschaften (KG)
- Aktiengesellschaften
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Einzelunternehmen sind ab Überschreiten eines Jahresumsatzes von EUR 700.000,-- eintragungspflichtig, können sich jedoch bei Unterschreiten freiwillig eintragen lassen.