Richtige Rechnungen stellen
Von Seiten des Finanzamts gibt es klare Vorgaben, wie eine Rechnung auszusehen hat. Dies wird auch überprüft; daher lieber gleich von Anfang an richtig verrechnen, als nachher mühsam unter Einbindung der Kunden korrigieren müssen. Kontrollieren Sie auch unbedingt, ob die Rechnungen Ihrer Lieferanten den Vorgaben entsprechen (sonst verlieren Sie den Vorsteuerabzug für diese Rechnungen).
Die Bestandteile einer Rechnung hängen auch von der Rechnungssumme ab.
Bei Kleinbetragsrechnungen bis max. € 400 (inkl. USt) genügen folgende Angaben:
folgende Angaben gemacht werden:
folgende Angaben gemacht werden:
Musterrechnung
Von Seiten des Finanzamts gibt es klare Vorgaben, wie eine Rechnung auszusehen hat. Dies wird auch überprüft; daher lieber gleich von Anfang an richtig verrechnen, als nachher mühsam unter Einbindung der Kunden korrigieren müssen. Kontrollieren Sie auch unbedingt, ob die Rechnungen Ihrer Lieferanten den Vorgaben entsprechen (sonst verlieren Sie den Vorsteuerabzug für diese Rechnungen).
Die Bestandteile einer Rechnung hängen auch von der Rechnungssumme ab.
Bei Kleinbetragsrechnungen bis max. € 400 (inkl. USt) genügen folgende Angaben:
- Ihr Firmenname (lt. Firmenbuch) und Anschrift
- Menge und handelsübliche Bezeichnung der Lieferung bzw. Art und Umfang der Leistung
- Lieferdatum bzw Leistungsdatum
- Entgelt und Umsatzsteuer in einer Summe
- Steuersatz
- Ausstellungsdatum
folgende Angaben gemacht werden:
- Name und Anschrift des Kunden
- Entgelt (netto und brutto)
- Getrennter Umsatzsteuerausweis und Angabe des Steuersatzes bzw. der Steuerbefreiung
- Ihre Umsatzsteueridentifikations-Nummer
- Fortlaufende Rechnungsnummer
folgende Angaben gemacht werden:
- Umsatzsteueridentifikations-Nummer des Empfängers
Musterrechnung